Pauschale Verbote statt Dialog und Koexistenz, wie es in den Nachbarkantonen bestens funktioniert: Zug will den Aktionsradius der Mountainbike-Community stark einschränken. Das Vorhaben blendet die Realität aus und steht im Widerspruch zum Veloweggesetz, welches die Kantone verpflichtet, attraktive Netze für die Freizeitnutzung bereitzustellen.
Am 24. November wird im Kanton Zug über das revidierte Waldgesetz abgestimmt. Der Entwurf sieht äusserst restriktive Regulierungen für die Mountainbikerinnen und Mountainbiker vor – im Grundsatz eine Beschränkung auf wenige Wege, vornehmlich auf unattraktive Waldstrassen. Die von den Zuger Bike-Vereinen erarbeiteten Routenpläne wurden bei der Gestaltung nicht einmal ansatzweise berücksichtigt. Es fehlen technisch anspruchsvolle Trails, welche im modernen Mountainbikesport längst zum Standard gehören. Den Verfassern des vorliegenden Entwurfs mangelt es offensichtlich an jeglichem Verständnis rund um die immer populärer werdende Freizeitaktivität. Unter dem Strich steht das Vorhaben in krassem Gegensatz zum 2022 verabschiedeten Bundesgesetz für Velowege, welches die Kantone verpflichtet, innert fünf Jahren attraktive und ganzheitliche Velowegnetze zu planen – Freizeitnutzung inklusive.
Das Nein-Komitee, bestehend aus der IG MTB Zug und Swiss Cycling Zug, setzt auf die Sensibilisierung und plädiert für Dialog und Rücksichtnahme anstelle pauschaler Verbote, welche zu einer Übernutzung führen und das Problem verstärken dürften. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Kombination aus markanten Einschränkungen und unattraktivem Wegnetz Bikerinnen und Biker dazu bewegen könnte, zwecks Ausübung ihrer bevorzugten Freizeitbeschäftigung regelmässig mit dem Auto in einen jener Zentralschweizer Kantone zu fahren, welche erfolgreich auf Koexistenz im Wald setzen. Ein derartiger Ausweichtourismus würde zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung führen und stünde im Widerspruch zu den Zielen der Zuger Umweltpolitik.
Für Paloma Kilchenmann, Co-Leiterin Politik & Mobilität von Swiss Cycling, ist deshalb klar, dass sich die Zuger an ihren Nachbarn orientieren sollten. «In den Kantonen Schwyz, Uri sowie Ob- und Nidwalden ist die Nutzung bestehender Wege grundsätzlich erlaubt. Weil Verbote gezielt und nur dort ausgesprochen werden, wo sie wirklich nötig sind, werden sie auch akzeptiert. Diese Regelung auf der Basis des respektvollen Miteinanders aller Waldnutzenden hat sich bewährt.»